Ergänzende Turnierbestimmungen des SEED CUPs
Für die Durchführung des Turniers gelten die Fußballregeln des DFB, sowie die nachstehenden Turnierbestimmungen.
Die Anweisungen der Turnieraufsicht sind für alle Beteiligten verbindlich.
Die Anweisungen und Entscheidungen der Schiedsrichter dürfen nicht infrage gestellt werden und sind verbindlich für alle Mannschaften.
1 Eine Mannschaft besteht aus beliebig vielen Spielern/Spielerinnen. Davon dürfen sich maximal 5 Spieler/-innen
(inkl. Torspieler) auf dem Feld befinden. Beide Geschlechter müssen dauerhaft auf dem Spielfeld eingesetzt werden. Es dürfen beliebig viele Auswechselspieler/innen eingesetzt werden.
2 Die Spielzeit beträgt 1x ... Minuten.
Die Zeitnahme erfolgt durch den Schiedsrichter/die Turnierleitung.
3 Die Spiele werden auf das halbe Großfeld gemäß den Spielfeldmaßen durchgeführt.
Die Torgröße beträgt 5 Meter x 2 Meter.
4 Die Regel XI (Abseits) ist aufgehoben.
5 Alle Mannschaften müssen als Gemeindegruppe starten.
6 Das Startgeld in Höhe von 5 Euro pro Person ist vor dem ersten Spiel bei der Turnierleitung zu entrichten.
7 Die erstgenannte Mannschaft spielt auf der Seite der Turnierleitung und hat Anstoß.
8 Ein Ball zum Warmspielen wird vom Veranstalter nicht gestellt.
9 Weisen zwei oder mehr Mannschaften an einem Platz der Tabelle, dem eine besondere Bedeutung zukommt, dieselbe
Punktzahl und Tordifferenz auf, so ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Weitergehende
Regelungen gibt es nicht. Gegebenenfalls ist ein Strafstoßschießen durchzuführen.
10 Der Veranstalter behält sich vor aufgrund von unvorhersehbare Umständen (Nichtantritt von Mannschaften,
Wetterlage, …) den Turnierplan zu ändern oder das Turnier kurzfristig abzusagen.
11 Die Spieler wurden hiermit darüber informiert, dass der Veranstalter Evangelisch-methodistische Kirche Neuhütten nicht für
eventuelle Sportverletzungen, die im Verlaufe des Turniers auftreten können, haftet. Die Teilnahme an dem Turnier
geschieht auf eigene Gefahr. Gleiches gilt bei eventuellem Verlust von Ausrüstungsgegenständen oder sonstigem
Eigentum. Auch hierfür trägt der Veranstalter keine Haftung.
14 Es dürfen keine Schraubstollenschuhe verwendet werden.